Aufgaben des
Wissenschaftsrates
Der
Österreichische Wissenschaftsrat hat zwei Hauptaufgaben:
- Beratung: Er berät sowohl die Bundesministerin/den
Bundesminister als auch die Universitäten sowie den
Nationalrat und die Landtage in Angelegenheiten der
Universitäten und allgemeinen wie speziellen Fragen der
Wissenschaftspolitik und der
Kunst.
- Beobachtung, Analyse und Empfehlungen: Unter Bedachtnahme
auf europäische und
internationale Entwicklungen beobachtet und analysiert der
Wissenschaftsrat das österreichische Universitäts-
und Wissenschaftssystem und erarbeitet Empfehlungen zu dessen
Weiterentwicklung.
Seine Rechtsgrundlage findet sich in § 119 UG 2002. Der
Wissenschaftsrat ist
eine Einrichtung des Bundes und unterliegt der Aufsicht der
Bundesministerin/des
Bundesministers. Er hat sich am 13. Dezember 2003
konstituiert.
Das Universitätsgesetz 2002 (BGBl I 2002/120), das mit 1.
Jänner 2004 voll wirksam geworden ist, stellt einen
Paradigmenwechsel und Kulturwandel im österreichischen
Universitätswesen dar: Die Universitäten sind nun
selbstständige juristische Personen des öffentlichen
Rechts, ausgestattet mit Autonomie und Vollrechtsfähigkeit.
Das Verhältnis zwischen Universitäten und Staat wird
damit grundlegend neu gestaltet.
Neue Formen staatlicher Steuerung (Stichwort Leistungsvereinbarung)
sollen Steuerungsprozesse durch den Wettbewerb zwischen den
Universitäten (Stichwort Profil- und Schwerpunktbildung)
ergänzen. Daraus erwachsen neue
Beratungsbedürfnisse sowohl auf Seiten der Regierung als auch
auf Seiten der
Universitäten.
Organisation des Wissenschaftsrates
Der Österreichische Wissenschaftsrat setzt sich
aus zwölf Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen der
Gesellschaft, insbesondere aus Wissenschaft und Kunst, aber auch aus
Wirtschaft und Industrie, zusammen. Die Mitglieder sind sowohl
inländische als auch ausländische, durch individuelle
wie institutionelle Erfahrungen ausgewiesene Expertinnen und Experten.
Vorsitzender
ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Mittelstraß
(Konstanz), stellvertretende Vorsitzende sind Univ. Prof. Walter Berka
(Salzburg) und Univ. Prof. Herbert Mang
(Wien).
Die Geschäftsstelle unterstützt den Wissenschaftsrat
in seiner Arbeit.
Arbeitsweise des Wissenschaftsrates
Der Österreichische Wissenschaftsrat erarbeitet seine
Vorschläge in der Form von Analysen, Stellungnahmen und
Empfehlungen. Diese werden veröffentlicht. Alle drei
Jahre legt der Wissenschaftsrat dem Nationalrat einen
Tätigkeitsbericht vor.
Der Österreichische Wissenschaftsrat versteht sich,
legitimiert durch seine internationale und fachliche
Zusammensetzung, als unabhängiges, sachkundiges Beratungsorgan
mit dem Recht zur Eigeninitiative und dem Ziel einer Optimierung
des
österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems, speziell
des Universitätssystems.
Angesichts von nunmehr 21 autonomen Universitäten sieht sich
der Österreichische Wissenschaftsrat als unabhängiger
Berater
und Vertrauen
stiftender Mittler, der die Sache der Universtiät und des
Gesamten
tertiären Systems im Auge behält und sich
Fehlentwicklungen
in Form einseitiger
Profillagen, Abhängigkeiten oder strukturelle Mängel
entgegenstellt. Die Aufgaben speziell der Universität
sind, in sowohl wissenschaftlicher als auch institutioneller
Perspektive,
stets neu zu überdenken, und zwar im Umfeld anderer
Wissenschaftseinrichtungen des tertiären Sektors (z.B.
Fachhochschulen, Österreichische Akademie der Wissenschaften).
Die Universität zeichnet sich durch die
institutionelle Verbindung von Forschung und Lehre aus und soll in
einer „aufgeklärten Wissensgesellschaft das Streben
nach Bildung und Autonomie des Individuums durch
Wissenschaft“ vollziehen sowie zur „Lösung
der Probleme des Menschen“ beitragen (§ 1 UG 2002).
Auch dieser Aufgabenstellung sucht der Wissenschaftsrat durch seine
Stellungnahmen und Empfehlungen zu entsprechen.