Aufgaben des Wissenschaftsrates


Der Österreichische Wissenschaftsrat hat zwei Hauptaufgaben:

  1. Beratung: Er berät sowohl die Bundesministerin/den Bundesminister als auch die Universitäten sowie den Nationalrat und die Landtage in Angelegenheiten der Universitäten und allgemeinen wie speziellen Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst.

  2. Beobachtung, Analyse und Empfehlungen: Unter Bedachtnahme auf europäische und internationale Entwicklungen beobachtet und analysiert der Wissenschaftsrat das österreichische Universitäts- und Wissenschaftssystem und erarbeitet Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung.

Seine Rechtsgrundlage findet sich in § 119 UG 2002. Der Wissenschaftsrat ist eine Einrichtung des Bundes und unterliegt der Aufsicht der Bundesministerin/des Bundesministers. Er hat sich am 13. Dezember 2003 konstituiert.

Das Universitätsgesetz 2002 (BGBl I 2002/120), das mit 1. Jänner 2004 voll wirksam geworden ist, stellt einen Paradigmenwechsel und Kulturwandel im österreichischen Universitätswesen dar: Die Universitäten sind nun selbstständige juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgestattet mit Autonomie und Vollrechtsfähigkeit. Das Verhältnis zwischen Universitäten und Staat wird damit grundlegend neu gestaltet.

Neue Formen staatlicher Steuerung (Stichwort Leistungsvereinbarung) sollen Steuerungsprozesse durch den Wettbewerb zwischen den Universitäten (Stichwort Profil- und Schwerpunktbildung) ergänzen. Daraus erwachsen neue Beratungsbedürfnisse sowohl auf Seiten der Regierung als auch auf Seiten der Universitäten.


Organisation des Wissenschaftsrates

Der Österreichische Wissenschaftsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere aus Wissenschaft und Kunst, aber auch aus Wirtschaft und Industrie, zusammen. Die Mitglieder sind sowohl inländische als auch ausländische, durch individuelle wie institutionelle Erfahrungen ausgewiesene Expertinnen und Experten. Vorsitzender ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Mittelstraß (Konstanz), stellvertretende Vorsitzende sind Univ. Prof. Walter Berka (Salzburg) und Univ. Prof. Herbert Mang (Wien).

Die Geschäftsstelle unterstützt den Wissenschaftsrat in seiner Arbeit.


Arbeitsweise des Wissenschaftsrates

Der Österreichische Wissenschaftsrat erarbeitet seine Vorschläge in der Form von Analysen, Stellungnahmen und Empfehlungen. Diese werden veröffentlicht. Alle drei Jahre legt der Wissenschaftsrat dem Nationalrat einen Tätigkeitsbericht vor.

Der Österreichische Wissenschaftsrat versteht sich, legitimiert durch seine internationale und fachliche Zusammensetzung, als unabhängiges, sachkundiges Beratungsorgan mit dem Recht zur Eigeninitiative und dem Ziel einer Optimierung des österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems, speziell des Universitätssystems.

Angesichts von nunmehr 21 autonomen Universitäten sieht sich der Österreichische Wissenschaftsrat als unabhängiger Berater und Vertrauen stiftender Mittler, der die Sache der Universtiät und des Gesamten tertiären Systems im Auge behält und sich Fehlentwicklungen in Form einseitiger Profillagen, Abhängigkeiten oder strukturelle Mängel entgegenstellt. Die Aufgaben speziell der Universität sind, in sowohl wissenschaftlicher als auch institutioneller Perspektive, stets neu zu überdenken, und zwar im Umfeld anderer Wissenschaftseinrichtungen des tertiären Sektors (z.B. Fachhochschulen, Österreichische Akademie der Wissenschaften).

Die Universität zeichnet sich durch die institutionelle Verbindung von Forschung und Lehre aus und soll in einer „aufgeklärten Wissensgesellschaft das Streben nach Bildung und Autonomie des Individuums durch Wissenschaft“ vollziehen sowie zur „Lösung der Probleme des Menschen“ beitragen (§ 1 UG 2002). Auch dieser Aufgabenstellung sucht der Wissenschaftsrat durch seine Stellungnahmen und Empfehlungen zu entsprechen.



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