Tätigkeitberichte
Tätigkeitsbericht
über die Jahre 2006, 2007 und 2008
Der Wissenschaftsrat ist gemäß
§ 119 Abs. 4 UG 2002 angehalten, dem Nationalrat zumindest
alle drei Jahre im Wege der Bundesministerin oder des Bundesministers
einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Über die letzten
drei Jahre (2006, 2007 und 2008), das ist über mehr als die
Hälfte der bisherigen Wirkungszeit des Wissenschaftsrates, ist
der nunmehrige Tätigkeitsbericht gelegt. Darin abgedruckt
finden Sie auch bis dato unveröffentlichte Dokumente, die der
Wissenschaftsrat in Ausführung seiner
Beratungsfunktion gegenüber den im Gesetz verankerten
Adressaten erarbeitet hat.
Tätigkeitsbericht von März
2009
Tätigkeitsbericht 2004/05
Der Wissenschaftsrat hat dem Nationalrat zumindest alle
drei Jahre über die Bundesministerin oder den Bundesminister
einen
Tätigkeitsbericht vorzulegen. Gemäß
§ 119 Abs. 4 UG 2002 hat dieser Bericht auch Empfehlungen
über die Grundausrichtung der Leistungsvereinbarungen mit den
Universitäten unter Bedachtnahme auf die Standortentwicklung
zu enthalten.
Tätigkeitsbericht vom 9. Februar
2006