Tätigkeitberichte

Tätigkeitsbericht über die Jahre 2006, 2007 und 2008
Der Wissenschaftsrat ist gemäß § 119 Abs. 4 UG 2002 angehalten, dem Nationalrat zumindest alle drei Jahre im Wege der Bundesministerin oder des Bundesministers einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Über die letzten drei Jahre (2006, 2007 und 2008), das ist über mehr als die Hälfte der bisherigen Wirkungszeit des Wissenschaftsrates, ist der nunmehrige Tätigkeitsbericht gelegt. Darin abgedruckt finden Sie auch bis dato unveröffentlichte Dokumente, die der Wissenschaftsrat in Ausführung seiner Beratungsfunktion gegenüber den im Gesetz verankerten Adressaten erarbeitet hat.
Tätigkeitsbericht von März 2009


Tätigkeitsbericht 2004/05
Der Wissenschaftsrat hat dem Nationalrat zumindest alle drei Jahre über die Bundesministerin oder den Bundesminister einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Gemäß § 119 Abs. 4 UG 2002 hat dieser Bericht auch Empfehlungen über die Grundausrichtung der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten unter Bedachtnahme auf die Standortentwicklung zu enthalten.
Tätigkeitsbericht vom 9. Februar 2006
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