Aufgaben
Hier finden Sie nähere Informationen über die
Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Wissenschaftsrats.
Geschäftsordnung
Der Wissenschaftsrat hat sich gemäß § 119
Abs 10 UG eine Geschäftsordnung zu geben, die an dieser Stelle
verlautbart wird.
Tätigkeitsberichte
Der Wissenschaftsrat hat dem Nationalrat zumindest alle drei Jahre
über die Bundesministerin oder den Bundesminister einen
Tätigkeitsbericht vorzulegen.
Empfehlungen/Stellungnahmen
Der Österreichische Wissenschaftsrat erarbeitet seine
Vorschläge in der Form von Beschlüssen, Empfehlungen
und Stellungnahmen.