Empfehlung des Wissenschaftsrates zum Promotionsrecht
03/03/2014
Vor dem Hintergrund der Diskussion um ein Promotionsrecht für die Donau-Universität Krems und die Fachhochschulen empfiehlt der Österreichische Wissenschaftsrat, das Promotionsrecht wie bisher ausschließlich bei den Universitäten zu belassen, aber die Kooperation mit den Fachhochschulen im Forschungsbereich, einschließlich gemeinsamer Promotionsprogramme, auszubauen.
Voraussetzung einer Promotion ist die enge Verbindung zu wissenschaftlicher Forschung und ein weites, modernen interdisziplinären Forschungsentwicklungen entsprechendes Fächer- und Disziplinenspektrum, das in dieser Form nur an der Universität gegeben ist. Insofern gehört das Promotionsrecht von jeher zum institutionellen Kernbereich der Universität und macht, zusammen mit der Habilitation, die besondere Stellung der Universität in einem differenzierten Hochschulsystem aus. Unabhängig davon sollte der Zugang zur Promotion für die leistungsfähigsten Absolventen und Absolventinnen anderer Einrichtungen des Hochschulsystems institutionell gesichert und gestärkt werden. Die Empfehlung finden Sie hier.