Wissenschaftsrat

Wissenschaftsrat begrüßt das Inkrafttreten der Universitätsfinanzierungsverordnung

03/08/2018

Regelungen zur Universitätsfinanzierung realisieren langjährige Forderungen des Wissenschaftsrates

Hochschulplanung, Kapazitätsorientierung, Verbesserung der Betreuungsrelationen, Eignungsfeststellungen und deutlich höhere Budgets für die Universitäten sind langjährige Forderungen des Wissenschaftsrates. Unter anderem im Weißbuch (2015) sowie der Analyse der Leistungsvereinbarungen 2016-2018 (2016) oder, wie zuletzt, in den Schwerpunktsetzungen in der XXVI. Legislaturperiode (2017) erhob der Wissenschaftsrat seine Stimme in dieser Sache.

Die gesetzten Maßnahmen sind wesentliche Ecksteine für eine Qualitätsverbesserung der angebotenen Studien und damit qualitativ hochwertige Studienplätze; differenzierte Zugangsregelungen helfen in Verbindung mit Eignungsfeedbacks den Studierenden bei der Entscheidungsfindung. Nicht zuletzt wird durch diese Regelungen die Planungssicherheit für die Universitäten erhöht und somit die weitere Schärfung der Profile ermöglicht. All dies ist notwendig, damit Österreich im internationalen Wettbewerb als Bildungsstandort nicht nur bestehen, sondern auch reüssieren kann.

Der Wissenschaftsrat wiederholt seine Empfehlung, ein begleitendes Monitoring der Universitätsfinanzierung NEU durchzuführen; die Qualität der Zugangsprüfungen, die Verbesserung der Studienbedingungen und die Auswirkung des neuen Finanzierungssystems auf die Universitätsautonomie bedürfen laufender Beobachtung. Auch die Wirkung der Indikatoren zur Ermittlung der verfügbaren Studienplätze (Studienanfänger, prüfungsaktive Studierende und Studienabschlüsse) müssen sorgfältig analysiert werden.

Ein weiteres Anwachsen der Berichtssysteme im Rahmen der Leistungsvereinbarungen, der Entwicklungspläne und der wettbewerbsorientierten Mittel müsse dabei unbedingt vermieden werden. Zudem erfordert die Beurteilung der gesetzten Maßnahmen für die Qualität in Forschung und Lehre längere Perioden.

„Mit der neuen Universitätsfinanzierung wurde ein wichtiger Schritt im Sinne des Wissenschafts- und Bildungsstandortes gesetzt. Es müssen aber noch weitere folgen“, so Prof. Loprieno, Vorsitzender des Wissenschaftsrates.

Ein solcher sei die Etablierung eines Exzellenzprogramms für Österreich; auch das sei eine langjährige Forderung des Wissenschaftsrates, so Prof. Loprieno. „Wir werden also in dieser Sache, genauso wie im Falle der Studienplatzfinanzierung, am Ball bleiben und als Beratungsorgan in Fragen des österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystems mit Beharrlichkeit zur Weiterentwicklung des Systems beitragen.“

Rückfragehinweis:

Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at
www.wissenschaftsrat.ac.at

Tel: 01/319 49 99 - 20

Wien, am 3. August 2018

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