Wissenschaftsrat

Wissenschaftsrat erfreut über Abschluss der Leistungsvereinbarungen (2019-2021)

14/12/2018

Mit Universitätsfinanzierung NEU ein solides Fundament zur Stärkung und Weiterentwicklung des Universitätssektors geschaffen.

Bereits im Sommer hat der Österreichische Wissenschaftsrat das Inkraften der Universitätsfinanzierungsverordnung als wichtigen Schritt zur nachhaltigen Stärkung der Universitäten begrüßt. Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarungen ist nunmehr der nächste hin zur Umsetzung gefolgt.

Mit den Leistungsvereinbarungen entlang des Drei-Säulen-Modells geht nicht nur eine wesentliche Erhöhung der Budgets und somit verbesserte Planungssicherheit für die Universitäten einher, sondern ermöglicht diesen auch eine weitere Schärfung ihrer Profile.

Für die Lehre und damit die Studierenden bedeutet dies eine Qualitätssteigerung des Studienangebots und der Studienplätze. Grundlegend dafür ist die sogenannte Kapazitätsorientierung; differenzierte Zugangsregelungen (Berücksichtigung der deutschen Numerus-Clausus-Fächer, bundesweite wie auch individuelle und sondergeregelte kurzfristige Zugangsregelungen) in Verbindung mit Eignungsfeedbacks für Studierende erlauben eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und somit verbesserte Studienbedingungen. Der Wissenschaftsrat begrüßt diese Maßnahmen und sieht diese geeignet, den tertiären Bildungssektor langfristig qualitativ zu stärken.

Im Bereich der Forschung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) werden im neuen Modell Anreize zur Profilschärfung und Orientierung am europäischen Forschungsrahmenprogramm gesetzt. Neben der Vertiefung der Forschungsschwerpunkte sollen auch zusätzliche Gelder in innovative neue Forschungsbereiche fließen, die darauf abzielen, „ausreichend Freiräume für die Grundlagenforschung zu schaffen.“ Dies wird vom Wissenschaftsrat ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Bereits im Sommer hat der Wissenschaftsrat darauf gedrängt, „ein begleitendes Monitoring der Universitätsfinanzierung NEU durchzuführen; die Qualität der Zugangsprüfungen, die Verbesserung der Studienbedingungen und die Auswirkung des neuen Finanzierungssystems auf die Universitätsautonomie bedürfen laufender Beobachtung. Auch die Wirkung der Indikatoren zur Ermittlung der verfügbaren Studienplätze (Studienanfänger, prüfungsaktive Studierende und Studienabschlüsse) müssen sorgfältig analysiert werden.“ Mit der Universitätsfinanzierung Neu gehen umfassende Änderungen einher, die eine große Herausforderung für die Universitäten darstellen. Demgemäß zeigt sich der Wissenschaftsrat sehr erfreut, diese „während dieser dreijährigen Periode nicht alleine zu lassen. Mindestens zweimal pro Jahr führt das BMBWF daher mit jeder Universität Begleitgespräche, informell erfolgt der Austausch freilich häufiger.“

„Mit der neuen Universitätsfinanzierung wurde ein wichtiger Schritt im Sinne des Wissenschafts- und Bildungsstandortes gesetzt. Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarungen sind wir nunmehr im Tun angekommen und ein Markstein zur Weiterentwicklung der Universitäten gelegt. Die nächsten drei Jahre werden also eine ‚spannende‘ und herausfordernde Zeit, vor allem für die Universitäten und das BMBWF, aber natürlich auch für uns als Beratungsorgan und kritischem Begleiter des österreichischen Hochschulsystems“, so Prof. Loprieno, Vorsitzender des Wissenschaftsrates.

Rückfragehinweis:

Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a
1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at

www.wissenschaftsrat.ac.at
Tel: 01/319 49 99 - 20

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