Wissenschaftsrat legt Empfehlungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich vor
25/05/2007
Der Österreichische Wissenschaftsrat hat sich mit Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich beschäftigt. Seine Empfehlungen, die sich an Bundesregierung und Universitäten richten, konzentrieren sich auf "Qualifizierende Doktoratsstudien" einerseits sowie auf "Leistungsorientierte Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs" andererseits.
Der Österreichische Wissenschaftsrat, das Beratungsgremium für den Wissenschaftsminister, die Universitäten und das Parlament, empfiehlt eine zielgerichtete und umfassende Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wissenschaft zu sichern und die Begabungsreserven des Landes auszuschöpfen. Vorgeschlagen wird unter anderem:
- eine Qualitätsoffensive bei den Doktoratsstudien durch Verbesserung der finanziellen Absicherung des Forschernachwuchses und eine entsprechende Ausgestaltung der Studienbedingungen zur Sicherung der Qualität der Dissertationen;
- ein weiterer Ausbau von Graduierten- oder Doktoratskollegs, wobei zunächst eine Erhöhung der Zahl der in solchen Einrichtungen forschenden Dissertantinnen und Dissertanten auf mindestens 10 % der Gesamtzahl angestrebt werden sollte;
- der rasche Abschluss eines Kollektivvertrags für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitäten, um leistungsorientierte, aber zugleich gesicherte Laufbahnen zu ermöglichen;
- bei der Ausgestaltung des Kollektivvertrags und seiner Umsetzung an den Universitäten sicher zu stellen, dass nur durch qualifizierte wissenschaftliche Leistungen ausgewiesenen Nachwuchskräften der Einstieg in solche Laufbahnen ermöglicht wird.
Konkret spricht der Wissenschaftsrat zweierlei Empfehlungen aus:
- Qualifizierende Doktoratsstudien: Um qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu rekrutieren und wissenschaftliche Spitzenleistungen zu fördern, bedarf es einer ausreichenden finanziellen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden in Verbindung mit geeigneten Förderprogrammen und Stipendien, aber auch einer entsprechenden Ausgestaltung der Studienbedingungen einschließlich qualitätssichernder Maßnahmen. Den Universitäten wird empfohlen, für die Zulassung zu den Doktoratsstudien geeignete Zulassungsverfahren zu entwickeln, Graduiertenkollegs einzurichten und neben den strukturierten Formen von Doktoratsstudien auch weiterhin individuelle Doktoratsstudien zu ermöglichen. Der Bundesregierung wird empfohlen, ausreichende finanzielle Mittel für eine Qualitätsoffensive bei den Doktoratsstudien bereit zu stellen sowie beim Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten erfolgreiche Doktoratsprogramme in Form zusätzlicher Mittelzuweisung zu berücksichtigen. Spezielle Förderungsprogramme für weibliche Nachwuchswissenschaftler sollten weiterhin unterstützt werden.
- Leistungsorientierte Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs: Hier empfiehlt der Wissenschaftsrat den Universitäten, entsprechend qualifizierten Nachwuchskräften eine auf Verstetigung angelegte Laufbahn zu ermöglichen, die auf weitere Qualifikation mit dem Ziel einer Lebenszeitbeschäftigung angelegt ist. Die Unterscheidung zwischen „Rotationsstellen“ und „Laufbahnstellen“ sollte in einem angemessenen Verhältnis stehen, das dem Nachwuchs realistische Entwicklungs- und Qualifikationschancen offen hält und die Universitäten vor jeder Form der Versteinerung bewahrt. Für die notwendigen Leistungsbewertungen sollten an höchsten fachlichen
Standards orientierte Verfahren herangezogen werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt der Bundesregierung, den Abschluss eines Kollektivvertrags für das Personal der Universitäten im Hinblick auf die Fortsetzung des durch das UG 2002 eingeleiteten universitären Erneuerungsprozesses zu unterstützen. Er warnt allerdings nachdrücklich davor, dass der Einstieg in eine dauerhafte wissenschaftliche Laufbahn als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bereits jenen Absolventen ermöglicht wird, deren wissenschaftliche Leistungsfähigkeit noch nicht ausreichend belegt ist, und dabei etwa, so wie im Entwurf des Kollektivvertrags vorgesehen, vom Erfordernis eines Doktorats abzusehen.
Rückfragehinweis:
Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at
www.wissenschaftsrat.ac.at
Tel: 01/319 49 99 - 20