Wissenschaftsrat legt Empfehlungen zur Neuordnung des Universitätszugangs in Österreich vor
19/06/2007
Die offene Frage des Zugangs zum Medizinstudium, ausgelöst durch das EuGH-Urteil vom Juli 2005, und das Auslaufen der bestehenden Zulassungsbeschränkungen nimmt der Wissenschaftsrat zum Anlass, sich grundsätzlich zur Frage des Universitätszugangs in Österreich zu äußern. Er tut dies, um die mit dem UG 2002 eingeleitete Universitätsreform zu stärken. Dazu gehört auch eine Neuregelung des Universitätszugangs.
Der Wissenschaftsrat stellt fest, dass das derzeitige System des „freien Zugangs“ versagt hat. Weder ist es in Österreich gelungen, den Universitätszugang sozial gerechter zu gestalten, noch vermag das System Studierende an die ihren Neigungen und Begabungen am besten entsprechenden Studien heranzuführen. Auch zählt Österreich im internationalen Vergleich zu den Staaten mit den höchsten Drop-out-Quoten. Durch die zum Teil katastrophalen Studienbedingungen als Folge des „freien Zugangs“ wird fahrlässig mit Lebenszeit und Lebensgestaltungschancen junger Menschen umgegangen. Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher die Einführung von Zulassungsregelungen in allen Studienrichtungen an österreichischen Universitäten. Er richtet konkrete Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Bundesregierung sowie an die Universitäten: Der Gesetzgeber sollte die Universitäten ermächtigen, eignungsorientierte Zulassungsverfahren in Wahrnehmung ihrer autonomen Verantwortlichkeit einzuführen. Die Universitäten sollten umfassend von dieser Ermächtigung Gebrauch machen. Zulassungsverfahren sollten dabei nicht nur in Fächern, in denen die Nachfrage der Studierenden die vorhandenen Studienplätze übersteigt, eingeführt werden, sondern auch dort, wo eine besondere Eignung und Begabung für das gewählte Studium erforderlich sind. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates sollten Zulassungsverfahren jedenfalls Elemente einer erweiterten Studienberatung und je nach Gegebenheiten des Studiums Auswahlentscheidungen umfassen. Die Einführung der Zulassungsverfahren sollte gekoppelt sein mit einer Kapazitätsbemessung auf der Basis einer Vollkostenrechnung für ausfinanzierte Studienplätze.
Den politischen Entscheidungsträgern wird empfohlen, rasch im Sinne dieser Empfehlungen zu handeln. Hier weiterhin zu zögern, würde dazu führen, dass Österreichs Universitäten angesichts des eklatanten Missverhältnisses zwischen unbegrenztem Hochschulzugang und begrenzten Ressourcen in Gefahr geraten, den Anschluss an die internationale Universitätsentwicklung zu verlieren. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sind geeignet, dieser Gefahr zu entgehen und den österreichischen Universitäten und dem mit ihnen gegebenen Ausbildungssystem des tertiären Sektors insgesamt eine erfolgreiche Zukunft zu sichern.
Rückfragehinweis:
Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at
www.wissenschaftsrat.ac.at
Tel: 01/319 49 99 - 20