Wissenschaftsrat

Gerichtsmedizin: Wissenschaftsrat warnt vor Geringschätzung der leistungen einer universitären Gerichtsmedizin

21/11/2014

Der Österreichische Wissenschaftsrat hat heute seine jüngste Empfehlung zur Stärkung der universitären Gerichtsmedizin in Österreich vorgestellt.

Fehlende Stellen für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses (trotz hohem Interesse der Studierenden an gerichtsmedizinischen Themen), sinkende Obduktionszahlen (damit einhergehend: sinkende Aufklärungsquoten) und Einigungsschwierigkeiten zwischen Bund und Ländern (hier vor allem in Wien) für die Abgeltung universitärer Obduktions- und sonstiger forensischer Analysetätigkeiten nehmen dem Fach die Bedeutung, die es auf Grund seiner zentralen Vermittlerposition zwischen moderner Medizin und Rechtswissenschaften hat.

Die Gerichtsmedizin hat einen umfassenden gesellschafts- und demokratiepolitischen Auftrag zu erfüllen. Eine funktionierende universitäre und damit von Politik, Justiz und Polizei unabhängige Gerichtsmedizin stellt eine wichtige Säule im Bereich der Rechtssicherheit dar. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zielen darauf ab, die Gerichtsmedizin an Österreichs Universitäten so zu verankern, wie es ihrem wissenschaftlichen Selbstverständnis, den Anforderungen der Rechtssicherheit, der gesundheitspolitischen Prävention und ihrem Lehrauftrag für die qualitätsvolle Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses entspricht. Die Empfehlungen finden Sie unter hier .

Vorheriger BEITRAG
Nächster BEITRAG
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT