Tätigkeitsbericht über die Jahre 2018, 2019 und 2020
02/12/2021
Gemäß § 119 Abs. 4 UG 2002 ist der Wissenschaftsrat angehalten, dem Nationalrat zumindest alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht vorzulegen; zudem sind seine Be-schlüsse, Stellungnahmen und Empfehlungen zu veröffentlichen.
In diesem Sinne freuen wir uns, Ihnen einen Einblick in die Beratungstätigkeit des Wissenschaftsrates geben zu können.
Aufgabe des Wissenschaftsrates ist die Erarbeitung von Analysen, Empfehlungen und Stellungnahmen, die der Förderung hoher Qualität in allen Bereichen des Hochschul- und Wissenschaftssystems dienen.
Die Beratungstätigkeit des Wissenschaftsrates fußt dabei auf zwei, sein Selbstverständnis prägende Prinzipien: dem der Wissenschaftlichkeit und dem der Unabhängigkeit.
Zunehmend betrachtet sich der Wissenschaftsrat auch als Mittler und Übersetzer im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen und wissenschaftsimmanenten Dynamiken, Ansprüchen und Erwartungen.
Dieser Aufgabenstellung sucht er durch kritische Begleitung des Wissenschafts- und Hochschulsystems zu entsprechen. Dabei soll das Aufzeigen möglicher Fehlentwicklungen stets als Ausgangspunkt für produktive, an internationalem Wettbewerb orientierte Empfehlungen dienen.