Wissenschaftsrat

Wissenschaftsrat zu EuGH-Urteil: Für Zulassungsbeschränkungen in Numerus-clausus Fächern

08/07/2005

Auswahl nach Studierfähigkeit, Begabung und Eignung.

Angesichts des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs betreffend die Zulassung ausländischer Studierender in Österreich spricht sich der Österreichische Wissenschaftsrat dafür aus, den Universitäten die Möglichkeit zu geben, Zulassungsbeschränkungen in den betroffenen Fächern einzuführen. Im Moment ist nicht absehbar, wie viele Personen zusätzlich in Österreich ein Studium aufnehmen werden, in manchen Fächern genügt aber bereits ein geringer Zuwachs, um große Probleme zu verursachen. Selbst bei massivem Einsatz zusätzlicher Ressourcen könnte die Qualität der Ausbildung in diesem Fall kurzfristig nicht gewährleistet werden. Deshalb schlägt der Wissenschaftsrat vor, dass die Universitäten die Höchstzahl der zuzulassenden Studierenden mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre begrenzen können. Welche Form von Auswahlverfahren eingeführt wird, soll den autonomen Universitäten überlassen werden. Kriterien für die Aufnahme sollten aber ausschließlich Studierfähigkeit, Begabung und Eignung sein. Eine Zulassung nach dem „first come, first serve“-Prinzip entspricht diesen Anforderungen nicht. Es sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass ein solches Modell schnell eingeführt werden soll und deshalb nicht als definitive Lösung angesehen werden kann. Aus diesem Grund schlägt der Wissenschaftsrat vor, dieses Provisorium für zwei bis drei Jahre zu befristen und in der Zwischenzeit mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung auszuarbeiten.

Rückfragehinweis:
Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at
www.wissenschaftsrat.ac.at
Tel: 01/319 49 99 - 20
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