Wissenschaftsrat

Wissenschaftsrat zur Verlängerung des § 124b UG 2002

26/09/2007

§124b UG 2002 läuft im WS 2007/08 aus und soll nun nach den Vorstellungen von Bundesminister Hahn um weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Wissenschaftsrat begrüßt dies. Der nächste Schritt allerdings muss, internationalen Maßstäben folgend, eine grundsätzliche Neuordnung des Universitätszugangs sein. Dazu sollten die nächsten zwei Jahre genutzt werden.

Nach § 124b des UG 2002 können die Universitäten in den Bachelor-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien, die von den deutschen bundesweiten Numerus-Clausus-Studien Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin und dem bisherigen deutschen NC-Studium Betriebswirtschaft sowie Kommunikationswissenschaften und Publizistik betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken. Diese Bestimmung läuft im WS 2007/08 aus und soll nun nach den Vorstellungen von Bundesminister Hahn um weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Wissenschaftsrat begrüßt diesen Schritt. Die Aufhebung bzw. das Auslaufen der Möglichkeit einer Zulassungsbeschränkung entspräche zwar der beliebten und meist rhetorisch eingesetzten Formel vom „freien Zugang“, würde aber für die Studierenden der entsprechenden Fächer unter den gegebenen, in § 124b beschriebenen Umständen zu unerträglichen, weder von den Universitäten noch von der Wissenschafts- und Bildungspolitik verantwortbaren Studienbedingungen führen. Der vorgesehenen Verlängerung sollte allerdings eine grundsätzliche Neuregelung des Hochschulzugangs folgen. Im Rahmen dieser Regelung muss unter anderem Klarheit über die Zahl der wirklich vorhandenen, ausfinanzierten Studienplätze bzw. über gegebenenfalls neu zu schaffende und entsprechend zu finanzierende Studienplätze herrschen und gleichzeitig für alle Studierenden eine Ausbildung auf hohem Niveau garantiert werden. Der Wissenschaftsrat, der entsprechend seinen Aufgaben das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und das Parlament berät, hat im Juni dieses Jahres mit seinen Empfehlungen zur Neuordnung des Universitätszugangs hierzu konkrete Vorschläge vorgelegt. Im Einzelnen empfiehlt er dem Gesetzgeber, die Universitäten zu ermächtigen, in Wahrnehmung ihrer autonomen Verantwortlichkeit eignungsorientierte Zulassungsverfahren einzuführen, und dies nicht nur in Studienrichtungen, in denen die Studierendennachfrage die vorhandenen Studienplätze übersteigt, sondern auch in Fächern, die eine besondere Eignung und Begabung voraussetzen. Die Einführung von Zulassungsverfahren sollte zudem mit einer Kapazitätsbemessung für ausfinanzierte Studienplätze gekoppelt sein. Diese fehlt bisher, weshalb auch der jüngst gemachte Vorschlag einer 10prozentigen Aufstockung der Studienplätze in den einer Zulassungsbeschränkung unterliegenden Fächern an dem eigentlichen Problem vorbeigeht. In dieser Situation ist daher auch die Verlängerung des § 124b ein zwar kleiner, aber in die richtige Richtung weisender Schritt. „Der nächste Schritt muss, internationalen Maßstäben folgend, eine grundsätzliche Neuordnung des Universitätszugangs sein. Dazu sollten die nächsten zwei Jahre genutzt werden“, so Vorsitzender Mittelstraß.

Rückfragehinweis:

Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at

www.wissenschaftsrat.ac.at
Tel: 01/319 49 99 - 20

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