Wissenschaftsrat

Zulassungsregelungen

28/05/2015

Wissenschaftsrat begrüßt das differenzierte Evaluierungsergebnis des IHS und die Initiative des Bundesministers, entsprechende Empfehlungen der Evaluierung im Sinne der Universitäten umzusetzen.

Die im Universitätsgesetz vorgeschriebene Evaluierung der § 14 h Fächer und der StEOP durch das IHS hat eines gezeigt: Zugangsregelungen, nicht als Zugangsbeschränkung verstanden, unterstützen die Konsolidierung und qualitätsvolle Weiterentwicklung des österreichischen Universitätssystems. Das IHS hat sich in seiner Evaluierung vor allem um die Überprüfung organisatorischer und sozialer Auswirkungen von Zugangsregelungen bemüht. Deutlich wurde, dass schon die bisherigen Regelungen positive Effekte haben: Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium, bewusstere Studienwahl, Verringerung der Drop-out Quote. In der öffentlichen Diskussion werden in der Regel Eingangs- und Orientierungsphase, Zugangs- und Aufnahmeverfahren sowie die Reglementierung von Studierendenströmen miteinander vermengt. Hier gilt es, Klarheit zu schaffen und zwischen den Zielen einer angeleiteten sinnvollen Studienwahl und einer ersten Orientierung im Studium zu unterscheiden. Zur weiteren Klärung gehört daher auch die Reform der StEOP, vom Wissenschaftsrat bereits im Herbst 2014 im Detail vorgeschlagen: die Aufwertung der Orientierung vor und in der Phase des Übertritts von der Schule zur Hochschule, daran anschließend der Zugang zum gewählten Fach, das den Studierenden in der ersten Phase die Möglichkeit einer Überprüfung von Motivation und Eignung bietet. Zugangsregelungen und reformierte StEOP sind notwendiges Instrument einer Hochschulpolitik, die die Studierenden nach Neigung und Eignung in gut betreuter Lehre und Forschung versorgt wissen will. Der Wissenschaftsrat begrüßt das Vorhaben von Bundesminister Mitterlehner, diese Reformen tatkräftig umzusetzen.

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